Hausordnung GFC
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen und Leistungen vom Grußschinner Faschingsclub e.V.
1. Allgemeines
Bei Auftragserteilung gelten folgende Bedingungen als rechtsverbindlich und vom Kunden anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der GFC nicht an, es sei denn, der GFC hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Der GFC übernimmt keine Verantwortung bei der Veröffentlichung von angelieferten Daten im Falle einer Urheberrechtsverletzung seitens des Anlieferers und schließt jegliche Haftung aus. Die Haftung für Vermögensschäden ist begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der GFC wird grundsätzlich durch seinen Vorstand vertreten.
2. Kartenverkauf
2.1 Auftragsannahme
Eintrittskarten werden nur an Endkunden verkauft. Der Verkauf erfolgt ausschließlich nur über die Mitglieder des GFC. Restkarten können über vom GFC festgelegte Sonderverkaufsstellen oder über die Kartenbörse im Internet www.cdstudio-tickets.de angefragt werden. Es erfolgt kein freier Kartenverkauf.
Der Kunde hat beim Kauf der Eintrittskarte selbst auf richtige Angaben wie Datum, Preis, Beginn und Veranstaltungsort zu achten. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt vom GFC enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen. Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen. Der GFC ist nicht verpflichtet, den Kunden über kurzfristige Änderungen des Programms oder den Ausfall der Veranstaltung direkt zu informieren. Es wird empfohlen – insbesondere bei längerer Anreise – sich nochmals unter www.hutberg.de zu informieren.
Die in der Kartenbörse angefragte Anzahl von Karten wird in der Reihenfolge der Verfügbarkeit bearbeitet. Ein Anspruch auf eine Bestellung besteht nicht. Es erfolgt keine automatische Bestätigung einer Kartenanfrage. Ein Vertrag kommt erst nach dem Kauf der Eintrittskarte unter Voraussetzung der AGBs des GFC zustande.
Reservierungen bestimmter Plätze sind nicht möglich. Es besteht kein Sitzplatzanspruch. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erklärt sich der Erwerber bzw. Nutzer damit einverstanden, dass Foto- oder Filmaufnahmen während der Veranstaltung vom GFC im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.
2.2 Preise und Bezahlung
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Eintrittskarten Eigentum des GFC. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eintrittskarten können nicht aus dem Ausland bestellt werden.
2.3 Rückgaben von Eintrittskarten
Bestellte und erworbene Eintrittskarten sind grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Ausnahmen gelten bei Falschlieferung, Absage oder Verlegung einer Veranstaltung.
Bei Absage kann die Karte innerhalb von 14 Werktagen zurückgegeben werden. Danach verfällt der Anspruch. Bei Verlegung bleibt die Karte gültig. Eine Rückgabe ist möglich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Location besteht nicht.
2.4 Schadenersatz
Der GFC haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Ein Ersatz verloren gegangener Karten ist ausgeschlossen.
2.5 Datenschutz und Datenverarbeitung
Die im Bestellformular oder per E-Mail erhobenen Daten werden ausschließlich zur internen Bearbeitung verwendet. Zugang erhalten nur berechtigte Mitglieder des GFC. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
3. Besuch von Karnevalsveranstaltungen des GFC
3.1 Anfahrt
Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr. Auch das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.
3.2 Einlass
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der Veranstaltung. Beim Verlassen verliert sie ihre Gültigkeit.
Hunde sind an der Leine zu führen, ggf. mit Maulkorb. Es gilt das Jugendschutzgesetz. Kinder und Jugendliche (6–16 Jahre) nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Der Ordnungsdienst kann Sicherheitskontrollen durchführen. Der Einlass kann aus wichtigem Grund verweigert werden.
3.3 Veranstaltung
Der GFC behält sich Programmänderungen vor. Die Veranstaltung ist karnevalistisch und satirisch geprägt.
Die Hausordnung der Veranstaltungsstätte ist zu beachten. Das Betreten von Bühnenbereichen ist untersagt. Bei Verstößen kann ein Ausschluss erfolgen.
Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
3.4 Etwaige Folgen
Es besteht Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Gehörschutz wird empfohlen. Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände.
4. Schlussklauseln
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.